All­ge­mei­ne Ver­stei­ge­rungs- und Ver­kaufs­be­din­gun­gen für Pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen (öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen)

1. Bie­ter und Käu­fer erken­nen die nach­ste­hen­den Ver­stei­ge­rungs­be­din­gun­gen mit ihrer Teil­nah­me an unse­rer Auk­ti­on an. Sie gel­ten auch für den frei­hän­di­gen Ver­kauf.

2. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR ver­stei­gern öffent­lich im Namen und für Rech­nung des Ein­lie­fe­rers.

3. Auf Wunsch wird dem Erstei­ge­rer der Auf­trag­ge­ber der jewei­li­gen Gegen­stän­de mit­ge­teilt.

4. Die zur Ver­stei­ge­rung gelang­ten Gegen­stän­de kön­nen vor dem Ver­stei­ge­rungs­ter­min zu ange­ge­be­ner Zeit und nach Ver­ein­ba­rung besich­tigt wer­den.

5. Die Gegen­stän­de wer­den in dem Zustand ver­kauft, in dem sie sich zum Zeit­punkt der Ver­stei­ge­rung befin­den. Sie kön­nen Beschä­di­gun­gen auf­wei­sen, die im Kata­log oder sons­ti­gen Beschrei­bun­gen nicht erwähnt sind. Der Käu­fer aner­kennt, dass jeg­li­che Rekla­ma­ti­on aus­ge­schlos­sen ist und wir kei­ner­lei Gewähr für Güte, Beschaf­fen­heit, Voll­stän­dig­keit, offe­ne oder ver­steck­te Män­gel, sons­ti­ge Schä­den oder beson­de­re Eigen­schaf­ten über­neh­men. Der Käu­fer erwirbt oder erstei­gert gebrauch­te oder beweg­li­che Gegen­stän­de unter Aus­schluss jeg­li­cher Gewähr­leis­tung. Tech­ni­sche Daten, Maße oder Gewichts­an­ga­ben und Bau­jah­re sind unver­bind­lich. Auf­lis­tun­gen der Objek­te sind sorg­fäl­tig und nach bes­tem Gewis­sen erstellt. Sie stel­len kei­ne Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung oder Garan­tie dar. Schrift­li­che oder münd­li­che Zustands­be­rich­te geben ledig­lich eine sub­jek­ti­ve Mei­nung wie­der und stel­len kei­ne abwei­chen­de Indi­vi­du­al­ab­re­de von den vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen dar. Sie wer­den unver­bind­lich ledig­lich als Zusatz­in­for­ma­ti­on er- bracht. Gemäß § 474 Abs 1 Satz 2 BGB fin­den die Rege­lun­gen des Ver­brauchs­gü­ter­kaufs kei­ne Anwen­dung. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR, deren Erfül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen sowie den Ein­lie­fe­rer sind, gleich aus wel­chem Rechts­grund, eben­falls ausgeschlossen.Die Frist zur Gel­tend­ma­chung etwai­ger Ansprü­che beträgt ein Jahr. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR über­nimmt kei­ne Haf­tung für das Zustan­de­kom­men oder die Auf­recht­erhal­tung einer Tele­fon- oder Online­ver­bin­dung. Das Rück­ga­be und Wider­rufs­recht nach §§ 312bff, 355ff BGB gilt nicht für Kauf­auf­trä­ge die durch Online-Gebo­te zustan­de kom­men. Der Abbil­dungs­teil von Kata­lo­gen und sons­ti­gem Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al dient gene­rell der Zusatz­in­for­ma­ti­on- Irr­tum vor­be­hal­ten. Bei Unstim­mig­kei­ten zwi­schen Abbil­dungs- und Text­teil ist der Text ver­bind­lich. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR über­neh­men kei­ner­lei Haf­tung für feh­ler­haf­te Über­set­zun­gen der Kata­log­tex­te vom Deut­schen in ande­re Spra­chen, maß­geb­lich ist aus­schließ­lich die deut­sche Fas­sung. 

6. Besu­cher der Auk­ti­on wer­den gebe­ten, sich am Ein­gang des Ver­stei­ge­rungs­or­tes gegen Anga­be des Namens und der Anschrift eine Bie­ter­num­mer aus­hän­di­gen zu las­sen. Neu­kun­den wer­den, bei Aus­ga­be der Bie­ter­num­mer gebe­ten sich mit dem Per­so­nal­aus­weis zu legi­ti­mie­ren und als Sicher­heit ein Bar­geld Depot zu hin­ter­le­gen. Schrift­li­che Gebo­te von Neu­kun­den bedür­fen der Zusen­dung einer Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses sowie einer Scheck­be­stä­ti­gung. Die Gebo­te sind in Euro abzu­ge­ben und erfol­gen durch Zuruf, wobei die Bie­ter­num­mer deut­lich zu zei­gen ist. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind berech­tigt, die im Kata­log auf­ge­führ­ten Gegen­stän­de außer­halb der Rei­hen­fol­ge zu ver­stei­gern sowie Kata­lo­g­num­mern zu tren­nen, zusam­men zu fas­sen und aus­zu­las­sen. Der Auf­ruf beginnt in der Regel zu dem im Kata­log ange­ge­be­nen Preis. Gestei­gert wird in der Regel in 10%-Schritten. 

7. Die Höhe der Min­dest­ge­bo­te wird vom Ver­stei­ge­rer nach sei­nem Ermes­sen für die gan­ze Ver­stei­ge­rung bestimmt. 

8. Das höchs­te Gebot erhält nach drei­ma­li­gem Auf­ruf den Zuschlag mit auf­schie­ben­der Wir­kung bis zum voll­stän­di­gen unver­züg­li­chen Zah­lungs­ein­gang. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER- TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR kann sich den Zuschlag vor­be­hal­ten, ihn ohne Anga­ben von Grün­den ver­wei­gern und Gebo­te von unbe­kann­ten Bie­tern zurück­wei­sen, wenn nicht vor Ver­stei­ge­rung Sicher­hei­ten geleis­tet wer­den. Geben meh­re­re Per­so­nen zugleich ein und das­sel­be Höchst­ge­bot ab, ent­schei­det der Ver­stei­ge­rer nach eige­nem Ermes­sen. Zwei­fel über den Zuschlag sind sofort gel­ten zu machen. Kann eine Mei­nungs­ver­schie­den­heit nicht sofort geschlich­tet wer­den, kann DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR den Gegen­stand neu aus­bie­ten. Will der Höchst­bie­ten­de das Gebot nicht gel­ten las­sen, kann DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR den Zuschlag auf das unmit­tel­bar vor­her abge­ge­be­ne Gebot ertei­len. Die in einem schrift­li­chen Gebot ange­ge­be­nen Sum­men gel­ten als Limit für den even­tu­el­len Zuschlags­preis aus­schließ­lich des Auf­gelds zzgl. MwSt. Erfolgt der Zuschlag unter Vor­be­halt, bleibt der Bie­ter für 3 Wochen an sein Gebot gebun­den. Es erlischt, wenn er nicht inner­halb die­ser Zeit schrift­lich einen vor­be­halt­lo­sen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vor­be­halt nicht ange­nom­men, kann die Kata­lo­g­num­mer ohne Rück­fra­ge an einen ande­ren Bie­ter abge­ge­ben wer­den. ln allen Fäl­len gilt allein die Anord­nung des Ver­stei­ge­rers. 

9. Der Zuschlag ver­pflich­tet zur sofor­ti­gen Abnah­me der erstei­ger­ten Sache und Zah­lung des Kauf­prei­ses. Im Zwei­fels­fall ist das Ver­stei­ge­rungs­pro­to­koll maß­ge­bend. 

10. Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro zuzüg­lich eines Auf­gelds auf den Zuschlags­preis in Höhe von 25% (falls nichts ande­res ver­ein­bart und ver­öf­fent­licht), jeweils zuzüg­lich der hier­auf anfal­len­den gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er auf das Auf­geld. Es wird von uns kei­ne MwSt. auf den Zuschlags­preis berech­net. 

11. Die Zah­lung der Gesamt­for­de­rung hat umge­hend in bar (Euro) oder durch Sofort­über­wei­sung (Euro) nach Zuschlags­er­tei­lung an den Ver­stei­ge­rer zu erfol­gen. Wird die voll­stän­di­ge und unver­züg- liche Zah­lungs­ver­pflich­tung nicht ein­ge­hal­ten, wird der Kauf- gegen­stand noch­mals ver­stei­gert. Dabei wird der ers­te Käu­fer nicht zuge­las­sen, und des­sen Sicher­heits­leis­tun­gen fal­len an den Ver­stei­ge­rer. Der ers­te Käu­fer bleibt für den Min­der­erlös per­sön- lich haft­bar, auf einen Mehr­erlös hat er kei­nen Anspruch. Hin­weis bei Bar­zah­lung: Nur gül­ti­ge Euro-Geld­schei­ne sind in Deutsch­land gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel. Laut der Deut­schen Bun­des­bank sind Euro-Mün­zen ein beschränk­tes gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel, zu de- ren Annah­me die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nur wie folgt ver­pflich­tet ist: Münz­geld muss pro Käu­fer nur bis zu einer Gesamt­men­ge von 50 Mün­zen oder einem gesam­ten Münz­wert bis 100 Euro ange­nom­men wer­den. 

12. Das Kauf­ob­jekt gilt mit Zuschlags­er­tei­lung als dem Käu­fer über- geben, womit auch Haf­tung und Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gan­ges, des Ver­lusts oder Beschä­di­gung durch Feu­er, Was­ser, Sturm, Dieb- stahl und Ein­bruch­dieb­stahl auf den Käu­fer über­ge­hen. Dies trifft auch und ins­be­son­de­re für Zube­hör­tei­le zu. Das Eigen­tum geht jedoch erst nach voll­stän­di­ger Zah­lung – bei Scheck nach bank­be­stä­tig­ter Gut­schrift – auf den Käu­fer über. 

13. Die Abho­lung der erstei­ger­ten Objek­te erfolgt erst nach voll­stän­di­gen Zah­lungs­ein­gang, wobei sich die Prei­se für jeden Gegen­stand ab Fun­da­ment oder Stand­ort unde­mon­tiert und unver­la­den ver­ste­hen. Die Abho­lung muss zu den ange­ge­be­nen oder ver­ein­bar­ten Ter­mi­nen erfol­gen. Zur Ver­pa­ckung, Ver­wah­rung und Ver­sand sind DEUT­SCHE PFAND-VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nicht ver­pflich­tet; eine Ver­si­che­rung besteht nicht. Ein Ver­sand erfolgt nur auf aus­drück­li­chen Wunsch des Käu­fers aus­nahms­los auf des­sen Gefahr und Kos­ten Für die ver­spä­te­te Abho­lung kön­nen Gebüh­ren von bis zu 10 Euro pro Tag je Gegen­stand erho­ben wer­den. Erfolgt inner­halb einer Woche nach der Ver­stei­ge­rung kei­ne Abho­lung, ist der Ver­stei­ge­rer ohne wei­te­re Auf­for­de­rung berech­tigt, das oder die Objekt(e) neu zu ver­stei­gern oder frei­hän­dig zu ver­kau­fen. Die dadurch anfal­len­den Kos­ten und ein evtl. Min­der­erlös gehen zu Las­ten des Erst­erwer­bers. Befin­det sich der Käu­fer mit der Abnah­me der erstei­ger­ten Sache oder mit sei­ner Zah­lung im Ver­zug, wer­den Ver­zugs­zin­sen ent­spre­chend §§ 288 BGB in Höhe von 5% bzw. 8% über dem Basis­zins­satz erho­ben. In die­sem Fall erlö­schen die Rech­te des Käu­fers aus Zuschlag mit der Maß­ga­be, dass der nicht abge­nom­me­ne Gegen­stand noch­mals ver­stei­gert wer­den kann. Macht der Ein­lie­fe­rer hier­nach Scha­dens­er­satz gel­tend, so haf­tet der Käu­fer neben den Kos­ten für die Lage­rung des Ver­stei­ge­rungs­gu­tes sowohl für das Auf­geld von DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR aus der ursprüng­li­chen Ver­stei­ge­rung als auch für einen etwai­gen Min­der­erlös bei einer erneu­ten Ver­stei­ge­rung. Auf einen bei einer erneu­ten Ver­stei­ge­rung erziel­ten Mehr­erlös hat der Käu­fer kei­nen Anspruch. Etwai­ge Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che aus nicht frist­ge­rech­ter Abnah­me sind an der/die Auftraggeber/in abge­tre­ten. 

14. Der mit der Lei­tung der Ver­stei­ge­rung beauf­trag­te Ver­stei­ge­rer hat das Recht Per­so­nen wel­che Besich­ti­gung des Ver­stei­ge­rungs­guts, sowie Durch­füh­rung und Ablauf der Ver­stei­ge­rung gleich in wel­cher Form oder Art stö­ren von der Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung aus­zu­schlie­ßen und nöti­gen­falls durch eige­nes Sicher­heits­per­so­nal oder mit poli­zei­li­cher Hil­fe ent­fer­nen zu las­sen. Die von die­sen Per­so­nen hin­ter­leg­te Sicher­heits­leis­tung ver­fällt dann sofort an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR. 

15. Der Ver­stei­ge­rer kann die Ver­stei­ge­rung unter­bre­chen oder abbre­chen, wenn er weiß oder nach den Umstän­den anneh­men muss, dass: 

15.1. Per­so­nen Ver­ab­re­dun­gen getrof­fen haben, nach denen ande­re vom Mit­bie­ten oder Wei­ter­bie­ten abge­hal­ten wer­den sol­len; 

15.2. Sachen durch vor­ge­scho­be­ne Per­so­nen erstei­gert wer­den sol­len, um von den Betei­lig­ten zum gemein­sa­men Vor­teil ver­äu­ßert oder unter ihnen ver­teilt zu wer­den; 

15.3. Per­so­nen mit­bie­ten, die gewerbs­mä­ßig das Mit­bie­ten für ande­re über­neh­men oder sich dazu erbie­ten; 

15.4. Per­so­nen einen Kauf­ring bil­den mit der Absicht, die Höhe des Ver­stei­ge­rungs­er­lö­ses zu mini­mie­ren. Der Ver­stei­ge­rer kann die in Num­mer 15.1 bis 15.4 bezeich­ne­ten Per­so­nen von der Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung aus­schlie­ßen und nöti­gen­falls durch eige­nes Sicher­heits­per­so­nal oder mit poli­zei­li­cher Hil­fe ent­fer­nen las­sen. Die von die­sen Per­so­nen hin­ter­leg­te Sicher­heits­leis­tung ver­fällt dann sofort an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR. 

16. Der Käu­fer kann gegen­über DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen auf­rech­nen. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht des Käu­fers bleibt aus­ge­schlos­sen soweit es nicht auf dem- sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht. 

17. Für Unfäl­le wäh­rend der Besich­ti­gung, Ver­stei­ge­rung und Abho­lung wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Das Inbe­trieb­set­zen von Gerä­ten ist strengs­tens unter­sagt. 

18. Alle Besu­cher der Ver­stei­ge­rung haf­ten für ver­ur­sach­te Schä­den, gleich wel­cher Art. 

19. Für Unfälle/ Beschä­di­gun­gen an Gebäu­den, Fremd­ob­jek­ten, etc. haf­tet der Käu­fer. 

20. Der Ver­stei­ge­rer ist berech­tigt, in eige­nem Namen für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers Kauf­gel­der und Neben­for­de­run­gen ein­zu­zie­hen und ein­zu­kla­gen. 

21. Ein Bie­ter, der im Auf­trag eines Ande­ren erstei­gert, haf­tet neben die­sem selbst­schuld­ne­risch. 

22. Wäh­rend oder unmit­tel­bar nach der Ver­stei­ge­rung erstell­te Rech­nun­gen bedür­fen der noch­ma­li­gen Prü­fung, sodass nach­träg­li­che Kor­rek­tu­ren zuläs­sig sind. 

23. Wir neh­men Daten sämt­li­cher Geschäfts­part­ner in Datei­en auf und ver­ar­bei­ten sie, wor­auf gemäß Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDGS) und DSGVO hin­ge­wie­sen wird. 

24. Jeder Bie­ter erhält gegen Vor­la­ge sei­nes Per­so­nal­aus­wei­ses eine Bie­ter­kar­te und hat die auf sei­nen Namen aus­ge­stell­te Bie­ter- kar­te bis zum Ende der Ver­stei­ge­rung sorg­fäl­tig auf­zu­be­wah­ren. Für den Miss­brauch mit der Bie­ter­num­mer und die auf sei­ne Bie­ter­num­mer erteil­ten Zuschlä­ge haf­tet der Bie­ter. Bei Ver­lust wird die Bie­ter­kar­te mit 50 Euro berech­net. 

25. Aus­fuhr­er­klä­run­gen sind gemäß den EU-Richt­li­ni­en aus­schließ- lich durch den Käu­fer zu erstel­len. Unser Haus ist nicht berech­tigt, ent­spre­chen­de Erklä­run­gen aus­zu­fül­len. Bis zum Erhalt eines Ver- brin­gungs­nach­wei­ses bleibt die gesetz­li­che MwSt. als Sicher­heit hin­ter­legt.

26. Bei Ver­käu­fen tritt DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR aus­schließ­lich als Mittler/Makler auf. Eine Haf­tung von DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR ist aus­ge­schlos­sen. 

27. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist Die­trams­zell. Es gilt aus- schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus- schluss des UN-Kauf­rechts. 

28. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so berührt dies die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges nicht. 

29. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind ermäch­tigt, die Rech­te des Käu­fers im eige­nen Namen gel­tend zu machen. 

© 2022 

DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR 
F. Eber­hard Oster­may­er und Dr. Dag­mar Gold
– All­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer –
Bier­häusl­weg 9, D‑83623 Die­trams­zell
Tele­fon (08027) 908 9928
Tele­fax (08027) 908 9932
E‑Mail: office@deutsche-pfandverwwertung.de
Inter­net: www.deutsche-pfandverwwertung.de

Kon­takt­stel­le gemäß Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nach § 36 Abs. 1 VSBG sind wir auf­grund unse­rer Betriebs­grö­ße aber nicht ver­pflich­tet, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men.
Wenn Sie eine Ange­le­gen­heit klä­ren möch­ten – spre­chen Sie uns ein­fach an! Wir ver­su­chen stets, Pro­blem­fäl­le güt­lich und ein­ver­nehm­lich zu regeln.