Ver­wer­tung bei Ver­zug

Ver­wer­tung bei Ver­zug: §§ 293, 372, 376, 383, 1218 BGB Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar ist noch kein Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. Zu des­sen Erstel­lung benö­ti­gen […]

Auf­grund ver­trag­li­cher Pfand­rech­te

Öffent­li­che Ver­stei­ge­rung auf­grund ver­trag­li­cher Pfand­rech­te: §§ 793, 1195, 1199, 1204–1208, 1293 BGB; § 5 SchG; § 18 (1) KAAG. Für gewerb­li­che oder pri­va­te Auf­trag­ge­ber: For­mu­lar­über­mitt­lung nur durch Ein­schal­tung des Rechts­an­walts des Gläu­bi­gers / bei gewerb­li­chen oder pri­va­ten Schuld­nern. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend […]

Unter­neh­mens­an­tei­le und Rech­te

Unter­neh­mens­an­tei­le, Rech­te, Paten­te und For­de­run­gen auf­grund ver­trag­li­cher oder gesetz­li­cher Pfand­rech­te (gemäß BGB, GmbHG, AktG, HGB. Scheck G, KAAG), auf­grund ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen oder Debt-to-Equi­­ty-Swap. For­mu­lar­über­mitt­lung nur durch Ein­schal­tung des Rechts­an­walts des Gläu­bi­gers. Für gewerb­li­che oder pri­va­te Auf­trag­ge­ber / gewerb­li­che oder pri­va­te Schuld­ner Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. […]

Tei­lungs­ver­stei­ge­rung

Tei­lungs­ver­stei­ge­rung: Auf­lö­sung von Erben‑, Bruch­teils und Güter­ge­mein­schaf­ten, §§ 731, 741, 749, 753, 2042 BGB Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar ist noch kein Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. […]

Pfand­rech­te des Kauf­manns

Pfand­rech­te des Kauf­manns: §§ 369, 371, 376, 379, 388, 391, 397, 398 HGB. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar ist noch kein Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. Zu […]

Logis­tik­wirt­schaft

Spe­di­ti­ons­pfand­recht § 446 HGB, Pfand­recht des Lager­hal­ters § 475b HGB, Pfand­recht des Fracht­füh­rers § 440 HGB, Pfand­recht des Ver­frach­ters § 459 HGB. Für gewerb­li­che Auf­trag­ge­ber / gewerb­li­che oder pri­va­te Schuld­ner Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § […]

Auf­grund § 825 ZPO

Pfand­rechts­ver­wer­tung auf­grund ZPO: § 825 ZPO (2) ande­re Ver­wer­tungs­ar­ten, § 804 ZPO Pfän­dungs­pfand­recht. Für gewerb­li­che oder pri­va­te Auf­trag­ge­ber / gewerb­li­che oder pri­va­te Schuld­ner. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen […]

Siche­rungs­über­eig­nung

Ver­wer­tung von siche­rungs­über­eig­ne­ten Sachen (BGH, NJW73, 94 GRUR 74, 31). Für gewerb­li­che Auf­trag­ge­ber / gewerb­li­che oder pri­va­te Schuld­ner. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar […]