§ 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht
§ 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht Pfandrechte des Werkunternehmers § 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht Der Unternehmer hat gemäß § 647 BGB wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag an den von ihm eingebrachten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers ein gesetzliches Pfandrecht, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind. Ihr Auftrageber zahlt nicht? […]
Pfandrechte des Werkunternehmers
§ 647 BGB Werkunternehmerpfandrecht Pfandrechte des Werkunternehmers Pfandrechte des Werkunternehmers Nutzen Sie Ihre Pfandrechte! Die Forderungsrealisierung durch Verwertung von aufgrund Unternehmerpfand in Pfand genommener Sachen in einer öffentlichen Versteigerung stellt die rechtssichere und in der Regel die schnellste, kostengünstigste und unkomplizierteste Inkassomöglichkeit bei Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers dar. Wir werden laufend von führenden, in […]