§ 398 Pfandrecht des Einkaufskommissionärs
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 398 Pfandrecht des Einkaufskommissionärs Nach § 398 HGB kann der Einkaufskommissionär der das Kommissionsgut dem Kommittenten noch nicht übereignet hat, also nicht Eigentümer ist, sich im Wege des Pfandverkaufs wegen der nach § 397 HGB genannten Ansprüche befriedigen (vgl. […]
§ 397 Kommissíonärspfandrecht
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 397 Kommissíonärspfandrecht Nach § 397 HGB hat der Kommissionär aus dem Kommissionsgut u. a. wegen der auf das Gut verwendeten Kosten, Vorschüsse und Provisionen ein gesetzliches Pfandrecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er im Besitz der Sache […]
§ 391 Notverkauf
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 391 Notverkauf § 391 (Untersuchungs- und Rügepflicht, Aufbewahrung und Notverkauf bei Einkaufskommission) HGB ( Handelsgesetzbuch ) 1Ist eine Einkaufskommission erteilt, die für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, so finden in bezug […]
§ 388 HGB Mangelhaftes Kommissionsgut
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung; Notverkauf (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so ist der Käufer, wenn er die ihm von einem anderen Ort übersendete Ware beanstandet, verpflichtet, […]
§ 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung; Notverkauf
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 379 HGB Einstweilige Aufbewahrung; Notverkauf (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so ist der Käufer, wenn er die ihm von einem anderen Ort übersendete Ware beanstandet, verpflichtet, […]
§ 376 HGB Fixhandelskauf
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 376 HGB Erfüllungsverzug (1) Ist bedungen, dass die Leistung des einen Teiles genau zu einer festbestimmten Zeit oder innerhalb einer festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so kann der andere Teil, […]
§ 373 HGB Annahmeverzug
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns § 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 373 HGB Annahmeverzug / Selbsthilfeverkauf / Hinterlegung (1) Ist der Käufer mit der Annahme der Ware im Verzug, so kann der Verkäufer die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers […]
gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 369 HGB Zurückbehaltungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 371 HGB Befriedigungsrecht § 371 HGB(1) Der Gläubiger ist kraft des Zurückbehaltungsrechts befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Gegenstande für seine Forderung zu befriedigen. Steht einem Dritten ein Recht an dem Gegenstande zu, gegen welches das Zurückbehaltungsrecht nach § […]
§ 369 HGB wg. Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 369 HGB Zurückbehaltungsrecht Der § 369 HGB ermöglicht bei beiderseitigen Handelsgeschäften dem Kaufmann ein pfandartiges Befriedigungsrecht an Waren oder Wertpapieren gegenüber dem Vertragsgegner. Im Insolvenzfall ermöglicht der § 51 Nr. 3 InsO das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht das Recht zur abgesonderten Befriedigung. § 369 HGB 1) Ein Kaufmann […]
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns
Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns gemäß § 369 HGB Zurückbehaltungsrecht Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns Die öffentliche Versteigerung ermöglicht dem Kaufmann die kurzfristige, kostengünstige und rechtskonforme Realisierung fällig gestelllter Forderungen.