§ 2042 BGB Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Teilungsversteigerung gemäß § 2042 BGB Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Jeder Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt. Die Vorschriften des § 749 Abs. 2,3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung. Jeder Erbe kann demzufolge jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen (§ 2042 […]
§ 753 BGB Teilung durch Verkauf
Teilungsversteigerung gemäß § 753 BGB Teilung durch Verkauf Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung, und durch Teilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu […]
§ 749 BGB Aufhebung
Teilungsversteigerung gemäß § 749 BGB Aufhebung Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne […]
§ 731 BGB Auseinandersetzung bei Teilung
Teilungsversteigerung gemäß § 731 BGB Auseinandersetzung bei Teilung Die Auseinandersetzung erfolgt in Ermanglung einer anderen Vereinbarung in Gemäßheit der §§ 732 bis 735. Im Übrigen gelten für die Teilung die Vorschriften über Gemeinschaftsversteigerungen bei Aufhebung der Gemeinschaft. Teilungsversteigerung bei Aufhebung der Gemeinschaft Nach § 753 Abs. 1 BGB sind auf die Aufhebung der Gemeinschaft, nach […]
Teilungsversteigerung
Teilungsversteigerung Die überparteiliche Wertfeststellung und Verteilung aller Mobilien und Unternehmensanteile erfolgt durch Wandlung von Sachwert in Geldwert. Es ist dies der problemlose Weg, kurzfristig allen Parteien gerecht zu werden.