gemäß § 18 Abs. 1 KAGG Investmentanteilschein
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 5 SchG Inhaberscheck Investmentanteile können durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteiger im Wege des Freiverkaufs oder der Versteigerung veräußert werden.
gemäß § 5 SchG Inhaberscheck
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 5 SchG Inhaberscheck Die in anderen Länder übliche Praxis Inhaberschecks zu verpfänden, kommt in Deutschland kaum zur Anwendung.
gemäß § 1293 BGB Inhaberpapiere
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 1293 BGB Inhaberpapiere Pfandrecht nach § 1293 BGB an Inhaberpapieren: Die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen gelten auch für das Pfandrecht an Inhaberpapieren. Als solches kommen in Betracht die Schuldverschreibung auf den Inhaber (§ 793 BGB), der Inhabergrundschuldbrief (§ 1195 BGB), der Rentenschuldbrief (§ 1199 BGB), die Inhaberaktie (§ 10 Abs. […]
gemäß §§ 1204 – 1208 BGB bewegliche Sachen (Lombardgeschäfte)
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß §§ 1204 – 1208 BGB bewegliche Sachen (Lombardgeschäfte) § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen (1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht).(2) Das Pfandrecht kann auch für eine künftige […]
gemäß § 1199 BGB Rentenschuldbrief
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 1199 BGB Rentenschuldbrief (1) Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass in regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rentenschuld). (2) Bei der Bestellung der Rentenschuld muss der Betrag bestimmt werden, durch dessen Zahlung die Rentenschuld abgelöst werden kann. Die Ablösungssumme […]
gemäß § 1195 BGB Inhabergrundschuldbrief
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 1195 BGB Inhabergrundschuldbrief Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird. Auf einen solchen Brief finden die Vorschriften über Schuldverschreibungen auf den Inhaber entsprechende Anwendung. Der Grundschuldbriefe können im Wege der Versteigerung durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer verkauft […]
gemäß § 793 BGB Schuldverschreibungen auf den Inhaber
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 793 BGB Schuldverschreibungen auf den Inhaber (1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die […]