gemäß § 1195 BGB Inhabergrundschuldbrief
Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 1195 BGB Inhabergrundschuldbrief Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird. Auf einen solchen Brief finden die Vorschriften über Schuldverschreibungen auf den Inhaber entsprechende Anwendung. Der Grundschuldbriefe können im Wege der Versteigerung durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer verkauft […]