Verwertungen von Sicherungssübereignungen für Banken
Verwertungen von Sicherungssübereignungen Für Banken, Sparkassen und Kreditinstitute übernehmen wir die rechtskonformen Verwertungen von sicherungssübereigneten Gegenständen aller Art, Unternehmensanteilen, Wertpapieren und anderen Rechten wie Patente; gemäß § 6 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung, BGH N JW 73, 246 = GewA 73, 94 GRUR 74, 31.Die Durchführung der öffentlichen Versteigerung ist für den Auftraggeber unkompliziert und findet zeitnah statt. DIE DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG steht als […]