Das schriftliche Gebot ist grundsätzliche Voraussetzung zur Teilname an der Versteigerung als Bieter, auch vor online-live-Geboten
Gebote sollten nicht später als 24 Stunden vor der Versteigerung bei DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG eingehen. Auf den Zuschlagspreis entfällt unser Aufgeld nach der Staffel, veröffentlicht unter dem Versteigerungstermin auf unserer Webseite. Für Telefonbieter: Bitte geben Sie ein schriftliches Sicherheitsgebot (Mindestgebot) ab, falls Sie telefonisch nicht erreichbar sein sollten. Dieses Sicherheitsgebot ist bindend. Wir werden Sie ca. 5 Minuten vor der Versteigerung anrufen.
Das schriftliche Gebot sollte bis 48 Stunden vor Versteigerungsbeginn eintreffen. Später eintreffende Gebote werden nicht berücksichtigt. Auf den Zuschlagspreis addiert sich unser Aufgeld nach Staffel, veröffentlicht unter dem betreffenden Versteigerungstermin auf unserer Webseite. Das Gebot ist von Ihnen persönlich abzugeben und muss von uns bestätigt werden. Die Sicherheitsleistung von 1 EUR zur Identitätsfeststellung aufgrund Geldwäschegesetz GwG ist bis 48 Std. vorVersteigerung vom persönlichen Konto des Bieters an uns zu überweisen (Kontodaten erhalten Sie nach Formularabgabe, unsere Gebotsbestätigung vorausgesetzt).
Wir behalten uns eine Bonitätsprüfung vor Akzeptanz des Gebots vor. Aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG werden bei Zuschlag nur Überweisungen vom Konto des Bieters akzeptiert. Die Amtssprache für alle Vorgänge der Versteigerung ist Deutsch. Ich, der Bieter, versichere, dass ich ohne Deutschkenntnisse auf dem Level C1 einen öffentlich bestellten, vereidigten Dolmetscher hinzuziehe. Ich akzeptiere die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der DEUTSCHE PFAND-VERWERTUNG (www.deutsche-pfandverwertung.de).