Öffentliche Versteigerungen wegen vertraglicher Pfandrechte gemäß § 5 SchG Inhaberscheck
Die in anderen Länder übliche Praxis Inhaberschecks zu verpfänden, kommt in Deutschland kaum zur Anwendung.
Die in anderen Länder übliche Praxis Inhaberschecks zu verpfänden, kommt in Deutschland kaum zur Anwendung.