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Wissen, was es wert ist


Gutachten oder Schätzungen werden für unterschiedliche Zwecke benötigt. Wir erstellen für Sie:
1. Marktwertgutachten
2. Pfandrechtsverwertungsgutachten
3. Insolvenzverwertungsgutachten
4. Absonderungswertgutachten
5. Forderungsbewertungsgutachten. 
Die Erstellung beruht auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen und Methoden.
Im Auftrag von Kreditinstituten, Wirtschaftsprüfern, Gerichten, der öffentlichen Hand, Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Unternehmen u.a. erstellen unsere Sachverständigen Gutachten und Schätzungen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Feststellung des tatsächlichen Marktwerts des Anlagevermögens. Unsere Spezialisten verfügen über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung, um branchenübergreifend Insolvenzen, Unternehmen, Maschinen, Anlagen, Sicherungsgegenstände, Kunst- und Antiquitätenobjekte und Immobilien zu bewerten. Wir bieten eine verlässliche Aussage zum aktuellen Marktwert. Als Insolvenz- und Pfandverwerter stehen wir in direktem Kontakt zum Marktgeschehen und verfügen stets über belastbare Daten.

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer &  Dr. Gold GbR
Wir sind Mitglied im BvV e.V. - Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer.

Vermieterpfandrechtsverwertungsgutachten

Rechtssicherheit durch qualifizierte Gutachten für Mietschuldner und Gläubiger
Bei der Berliner Räumung ist es jetzt die Aufgabe des Gerichtsvollziehers laut, § 885 a Abs 2 ZPO, eine Dokumentation des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wohnungsinventars vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher wird lediglich anhand einer Fotodokumentation die im Mietobjekt vorgefundenen Gegenstände protokollieren; allein schon aus Gründen der Amtshaftung wird er keine Aussage über deren Werthaltigkeit und Vollständigkeit machen. Mit der Dokumentation des Inventars ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers beendet.
Der Vermieter kann bewegliche Sachen jederzeit wegschaffen und hat sie bei Wohnimmobilien vier Wochen zu verwahren. Bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, kann er vernichten.
Hierbei ist zu beachten: Auch aus allgemeiner oder subjektiver Sicht unbrauchbare Gegenstände können von Wert sein. Wenn der Vermieter Gegenstände, die über die üblicherweise durchzuführende öffentliche Pfandrechtsverwertung noch einen Ertrag erbracht hätten, als Müll entsorgt, kann ihm grobe Fahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden.
Vor einer voreiliegen Entsorgung der sich im Mietobjekt befindlichen Gegenstände ist es also immer ratsam, von uns als allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Wir sind zur Begutachtung berechtigt und auf die Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt. Aufgrund unserer Berufserfahrung können wir den möglichen Versteigerungswert des Pfands feststellen.
Die bei gebrauchten Hausrat mittels Pfandrechtsverwertung tatsächlich zu erzielenden Erlöse werden meist überschätzt.
Falls vom Mietschuldner Regressansprüche aus angeblich unsachgemäßer oder nicht-legaler Verwertung geltend gemacht werden, muss dieser die Höhe des Schadens nachweisen. Wenn bereits ein qualifiziertes Gutachten vorliegt, wird ein Gericht dem wohl folgen und entscheiden dass der Anspruch in Höhe des Gutachtens zu regulieren ist. Im Streitfall kann es für einen Vermieter entscheidend sein, auf ein solches Gutachten zurückzugreifen. Im Übrigen kann ein Schaden mit titulierten Mietschulden verrechnet werden.
Wir als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer führen seit vielen Jahren Vermieterpfandrechtsverwertungen durch. Wir arbeiten bei Gutachten auf Basis der JVEG (Justizvergütungsgesetz).
 

Forderungsbewertung Debt-to-Equity-Swap

Beim Debt-to Equity-Swap stellen wir den Wert der Forderungen fest.

 

Insolvenzverwertungsgutachten im Streitfall

Wir ermitteln, welchen Erlös eine unverzügliche und bestmögliche Verwertung der Insolvenzgüter erbracht hätte.
 

Vermieterpfandverwertungsgutachten

Rechtssicherheit durch qualifizierte Gutachten

Bei der Berliner Räumung ist es die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, gemäß § 885 a Abs 2 ZPO eine Dokumentation des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wohnungsinventars vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher wird lediglich anhand einer Fotodokumentation die im Mietobjekt vorgefundenen Gegenstände protokollieren; allein schon aus Gründen der Amtshaftung wird er keine Aussage über deren Werthaltigkeit und Vollständigkeit machen. Mit der Dokumentation des Inventars ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers beendet.

Der Vermieter kann bewegliche Sachen jederzeit wegschaffen und hat sie bei Wohnimmobilien vier Wochen zu verwahren. Bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, kann er vernichten. Hierbei ist zu beachten: Auch aus allgemeiner oder subjektiver Sicht unbrauchbare Gegenstände können von Wert sein. Wenn der Vermieter Gegenstände, die über die üblicherweise durchzuführende öffentliche Pfandrechtsverwertung noch einen Ertrag erbracht hätten, als Müll entsorgt, kann ihm grobe Fahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden. Vor einer voreiliegen Entsorgung der sich im Mietobjekt befindlichen Gegenstände ist es ratsam, von einem allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Wir sind zur Begutachtung berechtigt und auf die Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt. Aufgrund unserer Berufserfahrung können wir den möglichen Versteigerungswert des Pfands feststellen.

Die bei gebrauchtem Hausrat mittels Pfandrechtsverwertung tatsächlich zu erzielenden Erlöse werden meistens überschätzt. Falls vom Mietschuldner Regressansprüche aus angeblich unsachgemäßer oder nicht-legaler Verwertung geltend gemacht werden, muss dieser die Höhe des Schadens nachweisen. Wenn bereits ein qualifiziertes Gutachten vorliegt, wird ein Gericht dem wohl folgen und entscheiden, dass der Anspruch in Höhe des Gutachtens zu regulieren ist. Im Streitfall kann es für einen Vermieter entscheidend sein, auf ein solches Gutachten zurückzugreifen. Im Übrigen kann ein Schaden mit titulierten Mietschulden verrechnet werden.

Wir als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer führen seit vielen Jahren Vermieterpfandrechts­verwertungen durch. Wir arbeiten bei Gutachten auf Basis der JVEG (Justizvergütungsgesetz).
Zumeist es günstiger, den Wert im Wege der öffentlichen Versteigerung festzustellen. Damit verbunden ist zugleich die rechtsichere Eigentumsübertragung.


Wenn Sie fragen zu diesem komplexen Thema haben, rufen Sie uns einfach an:
Telefon (08027) 908 9928.

 

Pfandrechtsverwertungsgutachten im Streitfall

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Pfänder im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verkaufen sind. Wir ermitteln die Höhe des Erlöses, wenn das Pfand wie vom Gesetzgeber vorgesehenen gemäß § 1233 Abs. 1 BGB und nach BGB  §§ 1234, 1235, 1236, 1237, 1238 1239 1230 und 1240 bewirkt worden wäre.

Insolvenzverwertungsgutachten

Insolvenzverwertungsgutachten im Streitfall


Wir ermitteln, welchen Erlös eine unverzügliche und bestmögliche Verwertung der Insolvenzgüter erbracht hätte.

Marktwertgutachten

Der Marktwert ist der Erlös, der für ein Objekt an seinem Standort unter den dort üblichen Marktbedingungen in einem angemessenen Vermarktungszeitraum bei einem freihändigen Verkauf erzielt werden kann. Demontage- und Transportkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Wertschätzung wird Sie zunächst eine/er unserer Sachverständigen vor Ort besuchen, um die Objekte persönlich in Augenschein zu nehmen. Unsere Gutachten enthalten Angaben zur Bewertung unter den Aspekten von Fortführung oder Liquidation, sowie über die Eigentumsrechte sowie ausführlicher Bilddokumentation.

Absonderungsverwertungsgutachten

Bei Insolvenzverfahren

Im Auftrag von Insolvenzverwaltern und absonderungsberechtigten Gläubigern erstellen wir Gutachten über den Veräußerungs- und Erhaltungswert aus.

Marktwertgutachten

Der Marktwert ist der Erlös, der für ein Objekt an seinem Standort unter den dort üblichen Marktbedingungen in einem angemessenen Vermarktungszeitraum bei einem freihändigen Verkauf erzielt werden kann. Demontage- und Transportkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Wertschätzung wird Sie zunächst eine/er unserer Sachverständigen vor Ort besuchen, um die Objekte persönlich in Augenschein zu nehmen. Unsere Gutachten enthalten Angaben zur Bewertung unter den Aspekten von Fortführung oder Liquidation und über Eigentumsrechte sowie eine ausführliche Bilddokumentation.

Pfandrechtsverwertungsgutachten

Pfandrechtsverwertungsgutachten im Streitfall

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Pfänder im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verkaufen sind. Wir ermitteln die Höhe des Erlöses, wenn das Pfand wie vom Gesetzgeber vorgesehenen gemäß § 1233 Abs. 1 BGB und nach BGB §§ 1234, 1235, 1236, 1237, 1238, 1239, 1230 und 1240 bewirkt worden wäre.

Adresse

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG
Ostermayer & Dr. Gold GbR
Bierhäuslweg 9, D-83623 Dietramszell

office@deutsche-pfandverwertung.de

  

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