Pfandrechte und Verwertungsrechte des Kaufmanns
Die öffentliche Versteigerung ermöglicht dem Kaufmann die kurzfristige, kostengünstige und rechtskonforme Realisierung fällig gestelllter Forderungen. Wir realisieren Ihre Pfandrechte und führen öffentliche Versteigerungen nach HGB § 369, § 371, § 373, § 376B, § 379, § 388, § 391, § 397, § 398 und § 440 durch.