Pfand­rech­te und Ver­wer­tungs­rech­te des Kauf­manns

Pfand­rech­te und Ver­wer­tungs­rech­te des Kauf­manns

Die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ermög­licht dem Kauf­mann die kurz­fris­ti­ge, kos­ten­güns­ti­ge und rechts­kon­for­me Rea­li­sie­rung fäl­lig gestell­l­ter For­de­run­gen.