Aufgrund § 825 ZPO
Pfandrechtsverwertung aufgrund ZPO: § 825 ZPO (2) andere Verwertungsarten, § 804 ZPO Pfändungspfandrecht. Für gewerbliche oder private Auftraggeber / gewerbliche oder private Schuldner. Eine öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen gewissenhafter Durchführung wir vereidigt sind. Dazu werden zwingend Ihre Angaben benötigt. Öffentliche Versteigerungen dürfen gemäß § 1 der Versteigererverordnung nur aufgrund eines schriftlichen […]