Pfandrechte des Kaufmanns
Pfandrechte des Kaufmanns: §§ 369, 371, 376, 379, 388, 391, 397, 398 HGB. Eine öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen gewissenhafter Durchführung wir vereidigt sind. Dazu werden zwingend Ihre Angaben benötigt. Öffentliche Versteigerungen dürfen gemäß § 1 der Versteigererverordnung nur aufgrund eines schriftlichen Versteigerungsvertrags durchgeführt werden. Dieses Formular ist noch kein Versteigerungsvertrag. Zu […]