Sicherungsübereignung
Verwertung von sicherungsübereigneten Sachen (BGH, NJW73, 94 GRUR 74, 31). Für gewerbliche Auftraggeber / gewerbliche oder private Schuldner. Eine öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen gewissenhafter Durchführung wir vereidigt sind. Dazu werden zwingend Ihre Angaben benötigt. Öffentliche Versteigerungen dürfen gemäß § 1 der Versteigererverordnung nur aufgrund eines schriftlichen Versteigerungsvertrags durchgeführt werden. Dieses Formular […]