Siche­rungs­über­eig­nung

Ver­wer­tung von siche­rungs­über­eig­ne­ten Sachen (BGH, NJW73, 94 GRUR 74, 31). Für gewerb­li­che Auf­trag­ge­ber / gewerb­li­che oder pri­va­te Schuld­ner. Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar […]