Aufgrund vertraglicher Pfandrechte
Öffentliche Versteigerung aufgrund vertraglicher Pfandrechte: §§ 793, 1195, 1199, 1204–1208, 1293 BGB; § 5 SchG; § 18 (1) KAAG. Für gewerbliche oder private Auftraggeber: Formularübermittlung nur durch Einschaltung des Rechtsanwalts des Gläubigers / bei gewerblichen oder privaten Schuldnern. Eine öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen gewissenhafter Durchführung wir vereidigt sind. Dazu werden zwingend […]