Verwertung bei Verzug
Verwertung bei Verzug: §§ 293, 372, 376, 383, 1218 BGB Eine öffentliche Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, zu dessen gewissenhafter Durchführung wir vereidigt sind. Dazu werden zwingend Ihre Angaben benötigt. Öffentliche Versteigerungen dürfen gemäß § 1 der Versteigererverordnung nur aufgrund eines schriftlichen Versteigerungsvertrags durchgeführt werden. Dieses Formular ist noch kein Versteigerungsvertrag. Zu dessen Erstellung benötigen […]