Tei­lungs­ver­stei­ge­rung

Hinweis zur Erstellung und Übertragung von Inventarlisten und Bildmaterial

Bitte nach diesen Angaben

Zur öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 1237 BGB werden Fotos benötigt. Bitte übermitteln Sie die Fotos als jpg-Dateien sowie eine Liste der zu versteigernden Gegenstände  per WeTransfer.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail: office@deutsche-pfandverwertung.de

Tei­lungs­ver­stei­ge­rung: Auf­lö­sung von Erben‑, Bruch­teils und Güter­ge­mein­schaf­ten, §§ 731, 741, 749, 753, 2042 BGB


Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar ist noch kein Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. Zu des­sen Erstel­lung benö­ti­gen wir sowohl alle Anga­ben aus die­sem For­mu­lar sowie eine Lis­te und Abbil­dun­gen (erstellt gemäß Inven­ta­ri­sie­rungs­an­lei­tung, sie­he rotes Feld links) — bzw. im Fal­le von Rech­ten die vor­lie­gen­den Doku­men­te — aller zur Ver­stei­ge­rung anste­hen­den Gegen­stän­de per WeTrans­fer. Der Ver­stei­ge­rungs­ver­trag erlangt erst mit Unter­zeich­nung Gül­tig­keit.


Das For­mu­lar kann am Ende der Daten­ein­ga­be zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung zwi­schen­ge­spei­chert wer­den.
Falls bereits zwi­schen­ge­spei

Tei­lungs­ver­stei­ge­rung
Auf­lö­sung von Erben‑, Bruch­teils- und Güter­ge­mein­schaf­ten, §§ 731, 741, 749, 753, 2042 BGB

Auf­trags­an­nah­me nur über zuge­las­se­ne Anwalts­kanz­lei

Eine Ver­wer­tung auf­grund gesetz­li­cher und ver­trag­li­cher Pfand­rech­te ist ein hoheit­li­cher Akt und unter­liegt zivil- und gewer­be­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen.

Daten­er­fas­sung
Um Form­feh­ler, nicht zuletzt auch im Inter­es­se des Gläu­bi­gers bei der Durch­füh­rung zu ver­mei­den, benö­ti­gen wir die voll­stän­di­gen Anga­ben aller im For­mu­lar auf­ge­führ­ten Daten. Die uns über­mit­tel­ten Daten wer­den aus Kos­ten­grün­den auto­ma­ti­siert ver­ar­bei­tet. Die Kor­rek­tur im For­mu­lar feh­ler­haft ein­ge­ge­be­ner Daten ist, allein wegen unse­rer Recher­che, auf­wän­dig. Des­halb berech­nen wir 35,– Euro zzgl. MwSt. für jede Kor­rek­tur. Mit Absen­den die­ses For­mu­lars erklä­ren Sie sich damit ein­ver­stan­den.

Pfand bzw. Ver­wer­tungs­rei­fe
Vor­aus­set­zung zur Durch­füh­rung der Ver­wer­tung ist die Bestä­ti­gung die Pfand- oder Ver­wer­tungs­rei­fe durch den Gläu­bi­ger. Der Gläu­bi­ger ver­si­chert, dass der Schuld­ner mit des­sen Zah­lungs­ver­pflich­tung im Ver­zug ist, er als Gläu­bi­ger zur Durch­füh­rung einer Pfand­rechts­ver­wer­tung aus gesetz­li­chem oder ver­trag­li­chem Pfand­recht ein bestimm­tes Pfand­recht oder im Fall ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung ein Ver­wer­tungs­recht hat oder er auf­grund eines Urteils, Ver­gleichs oder sons­ti­ger gesetz­li­cher Bestim­mung zur Ver­wer­tung berech­tigt ist. Der Gläu­bi­ger ver­si­chert, dass die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung und der Ver­kauf gemäß §§ 1220, 1234 BGB, § 362 HGB (gewerb­li­che Schuld­ner) ange­droht sowie die War­te­frist (gewerb­li­che Schuld­ner 7 Tage) abge­lau­fen oder ent­behr­lich ist.

Vor­aus­set­zun­gen
Vor­aus­set­zun­gen für die Durch­füh­rung einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung durch Deut­sche Pfand­ver­wer­tung Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind: 1. Der Ein­tritt der Pfand- oder Ver­wer­tungs­rei­fe ist erfolgt. 2. Der Gläu­bi­ger muss das Pfand in Besitz haben. 3. Die zivil­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zur Durch­füh­rung der Pfand­rechts­ver­wer­tung sind end­gül­tig und rechts­kräf­tig ein­ge­tre­ten. 4. Der Gläu­bi­ger möch­te sei­ne offe­ne For­de­rung im Wege einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung rea­li­sie­ren und beab­sich­tigt, die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung Oster­may­er & Gold GbR mit der Durch­füh­rung der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung zu beauf­tra­gen. Deut­sche Pfand­ver­wer­tung Oster­may­er & Dr. Gold GbR bestä­tigt ihre Absicht, für den Gläu­bi­ger auf­grund des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung durch­zu­füh­ren. Mit Absen­den des For­mu­lars bestä­tigt der Gläu­bi­ger, erst nach Abschluss des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags ggfs. wie­der in Ver­hand­lun­gen mit dem/der Schuldner/in zu tre­ten. Wenn wir nach Über­sen­dung des Pfand­reif­e­for­mu­lars in der Pha­se vor Unter­zeich­nung des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags fest­stel­len, dass par­al­lel wei­ter­hin Ver­hand­lun­gen mit dem/der Schuldner/in, Insol­venz­ver­wal­tern oder sons­ti­gen Drit­ten geführt wur­den, leh­nen wir die Auf­trags­an­nah­me ab. Wenn wir nach Unter­zeich­nung des Ver­trags fest­stel­len, dass den­noch vor Unter­zeich­nung des Ver­trags Ver­hand­lun­gen mit dem/r Schuldner/in, Insol­venz­ver­wal­tern oder sons­ti­gen Drit­ten geführt wur­den, gilt dies als Rück­tritt des Auf­trag­ge­bers vom unter­zeich­ne­ten Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. Die­se Absichts­er­klä­rung tritt mit Absen­den des For­mu­lars in Kraft. Die Absen­dung des For­mu­lars ist kei­ne Ver­pflich­tung zum end­gül­ti­gen Abschluss des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags. Mit Absen­den des For­mu­lars bestä­ti­gen Sie, dass die­se Vor­aus­set­zun­gen bestehen. Die Erstel­lung des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags ist auf­wän­dig; für den Fall, dass die zivil­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zur Durch­füh­rung einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung nicht ein­ge­tre­ten sind, berech­nen wir für die Erstel­lung des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags 1.000,– Euro zzgl. MwSt. Mit Absen­den die­ses For­mu­lars erklä­ren Sie sich damit ein­ver­stan­den.

Rech­te Drit­ter
Der Gläu­bi­ger ver­si­chert, dass er allei­ni­ger Pfand­gläu­bi­ger der in Pfand genom­me­nen Unter­neh­mens­an­tei­le oder Rech­te ist. Er ver­si­chert, dass ihm gemäß §§ 1006, 1248 BGB nichts bekannt ist, dass die zur Ver­stei­ge­rung ein­zu­lie­fern­den Unter­neh­mens­an­tei­le oder Rech­te unrecht­mä­ßig erwor­be­ner Besitz oder durch Rech­te Drit­ter belas­tet sind. Der Gläu­bi­ger über­nimmt die Haf­tung für die Rich­tig­keit sei­ner Ver­si­che­rung.

Ver­trau­lich­keit
Die ver­trau­li­che Behand­lung der vom Gläu­bi­ger an uns über­tra­ge­nen Daten hat für uns höchs­te Prio­ri­tät. Des­halb sichern wir uns gegen­sei­tig die ver­trau­li­che Behand­lung unse­rer Daten laut fol­gen­der Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung zu: Mit Aus­nah­me an anwalt­li­chen Ver­tre­ter des Gläu­bi­gers oder des Auf­trag­neh­mers, des­sen Steu­er­be­ra­ters oder Wirt­schafts­prü­fers und zustän­di­ger Behör­den (Ermitt­lungs­be­hör­den, Ord­nungs­äm­tern, IHK, Gerich­te, Finanz­be­hör­den, Zoll, usw.) ver­pflich­ten sich der Gläu­bi­ger und der Auf­trag­neh­mer, weder den Ver­stei­ge­rungs­ver­trag oder Kopien des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags, noch aus­zugs­wei­se Inhal­te des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben oder sonst­wie zugäng­lich zu machen. Für jeden Ver­stoß gegen die­se Ver­ein­ba­rung ver­pflich­ten sich die Par­tei­en, eine sofort fäl­li­ge Kon­ven­tio­nal­stra­fe in Höhe von 10.000,– Euro an die jeweils ande­re Par­tei zu zah­len. Mit Absen­den des For­mu­lars bestä­ti­gen Sie Ihr Ein­ver­ständ­nis mit die­ser Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung.

Still­schwei­gen gegen­über Drit­ten
Als all­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer sind wir, unse­re Mit­ar­bei­ter und sons­ti­ge Ver­trags­part­ner gegen­über Drit­ten über die bei unse­rer Tätig­keit erlang­ten Kennt­nis­se zu Still­schwei­gen ver­pflich­tet.

For­mu­lar nur zur Erfas­sung
Die­ses For­mu­lar ist kein rechts­ver­bind­li­cher Ver­stei­ge­rungs­auf­trag oder Ange­bot, son­dern dient ledig­lich der Daten­er­fas­sung und ist die Vor­aus­set­zung zur Erstel­lung eines Ver­stei­ge­rungs­auf­trags, der gleich­zei­tig das Ange­bot dar­stellt.

Daten­er­fas­sung

All­ge­mei­ne Anga­ben

Die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung soll erfol­gen auf­grund:
Ein Urteil liegt vor?

Gläu­bi­ger / Auf­trag­ge­ber

Geschäftsführer/in, Vor­stand oder Unterzeichnungsberechtigte/r

Letz­te bekann­te Anschrift des/r Miterben/Mitanteilseigner

Miterben/Mitanteilseigner juristisch/natürlich

Miterben/Mitanteilseigner

Geschäftsführer/in, Vor­stand oder Unterzeichnungsberechtigte/r

Auf­be­wah­rungs­ort

Besitz

Ansprech­part­ner vor Ort:

(z.B.: ein­ge­schränk­te Abtrans­port­si­tua­ti­on, Gewichts­be­schrän­kung für Abtrans­port­fahr­zeu­ge, höhe­res Stock­werk, Ram­pe ja/nein, geeig­ne­ter Lift vor­han­den ja/nein, zeit­li­che Ein­schrän­kung bei Abho­lung)

Gegen­stän­de

Zur öffent­li­chen Bekannt­ma­chung gemäß § 1237 BGB wer­den alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den Unter­la­gen benö­tigt. Bit­te über­mit­teln Sie eine Lis­te und Fotos (jpg, Quer­for­mat) aller in Pfand genom­me­ner zur Ver­stei­ge­rung anste­hen­den Gegen­stän­de. Wäh­len Sie aus fol­gen­den drei Mög­lich­kei­ten:

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Besteht eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die even­tu­ell die Kos­ten über­nimmt?
Bank­ver­bin­dung zur Über­wei­sung von Ver­wer­tungs­er­lö­sen
Pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der VerstV nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den.

Mit Absen­den bestä­ti­gen Sie, dass Sie das Erklär­vi­deo zur öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung gese­hen und ver­stan­den haben, den Text im obi­gen Feld “Daten­er­fas­sung” durch­ge­le­sen und ver­stan­den haben und die Rich­tig­keit Ihrer Anga­ben. Die­se Anga­ben sowie die Über­sen­dung der Abbil­dun­gen aller zur Ver­stei­ge­rung anste­hen­den Gegen­stän­de sind Grund­la­ge für die Erstel­lung des Ver­stei­ge­rungs­ver­trags. Ich bestä­ti­ge, dass ich dar­über infor­miert bin, dass fahr­läs­si­ge, grob fahr­läs­si­ge oder vor­sätz­lich gemach­te fal­sche Anga­ben Rechts­fol­gen nach sich zie­hen kön­nen. Nach Erhalt Ihrer voll­stän­di­gen Daten und aller Abbil­dun­gen wer­den wir Sie tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren und Ihnen anschlie­ßend den Ver­stei­ge­rungs­ver­trag auf die­ser Daten­ba­sis kos­ten­los erstel­len und zusen­den. Der Ver­trag ist erst mit Unter­zeich­nung ver­bind­lich.