Eine Verwertung aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Pfandrechte ist ein hoheitlicher Akt und unterliegt zivil- und gewerberechtlichen Voraussetzungen.
Datenerfassung
Um Formfehler, nicht zuletzt auch im Interesse des Gläubigers bei der Durchführung zu vermeiden, benötigen wir die vollständigen Angaben aller im Formular aufgeführten Daten. Die uns übermittelten Daten werden aus Kostengründen automatisiert verarbeitet. Die Korrektur im Formular fehlerhaft eingegebener Daten ist, allein wegen unserer Recherche, aufwändig. Deshalb berechnen wir 35,– Euro zzgl. MwSt. für jede Korrektur. Mit Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.
Pfand bzw. Verwertungsreife
Voraussetzung zur Durchführung der Verwertung ist die Bestätigung die Pfand- oder Verwertungsreife durch den Gläubiger. Der Gläubiger versichert, dass der Schuldner mit dessen Zahlungsverpflichtung im Verzug ist, er als Gläubiger zur Durchführung einer Pfandrechtsverwertung aus gesetzlichem oder vertraglichem Pfandrecht ein bestimmtes Pfandrecht oder im Fall vertraglicher Vereinbarung ein Verwertungsrecht hat oder er aufgrund eines Urteils, Vergleichs oder sonstiger gesetzlicher Bestimmung zur Verwertung berechtigt ist. Der Gläubiger versichert, dass die öffentliche Versteigerung und der Verkauf gemäß §§ 1220, 1234 BGB, § 362 HGB (gewerbliche Schuldner) angedroht sowie die Wartefrist (gewerbliche Schuldner 7 Tage) abgelaufen oder entbehrlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Durchführung einer öffentlichen Versteigerung durch Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR sind: 1. Der Eintritt der Pfand- oder Verwertungsreife ist erfolgt. 2. Der Gläubiger muss das Pfand in Besitz haben. 3. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Pfandrechtsverwertung sind endgültig und rechtskräftig eingetreten. 4. Der Gläubiger möchte seine offene Forderung im Wege einer öffentlichen Versteigerung realisieren und beabsichtigt, die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Gold GbR mit der Durchführung der öffentlichen Versteigerung zu beauftragen. Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR bestätigt ihre Absicht, für den Gläubiger aufgrund des Versteigerungsvertrags eine öffentliche Versteigerung durchzuführen. Mit Absenden des Formulars bestätigt der Gläubiger, erst nach Abschluss des Versteigerungsvertrags ggfs. wieder in Verhandlungen mit dem/der Schuldner/in zu treten. Wenn wir nach Übersendung des Pfandreifeformulars in der Phase vor Unterzeichnung des Versteigerungsvertrags feststellen, dass parallel weiterhin Verhandlungen mit dem/der Schuldner/in, Insolvenzverwaltern oder sonstigen Dritten geführt wurden, lehnen wir die Auftragsannahme ab. Wenn wir nach Unterzeichnung des Vertrags feststellen, dass dennoch vor Unterzeichnung des Vertrags Verhandlungen mit dem/r Schuldner/in, Insolvenzverwaltern oder sonstigen Dritten geführt wurden, gilt dies als Rücktritt des Auftraggebers vom unterzeichneten Versteigerungsvertrag. Diese Absichtserklärung tritt mit Absenden des Formulars in Kraft. Die Absendung des Formulars ist keine Verpflichtung zum endgültigen Abschluss des Versteigerungsvertrags. Mit Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass diese Voraussetzungen bestehen. Die Erstellung des Versteigerungsvertrags ist aufwändig; für den Fall, dass die zivilrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer öffentlichen Versteigerung nicht eingetreten sind, berechnen wir für die Erstellung des Versteigerungsvertrags 1.000,– Euro zzgl. MwSt. Mit Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.
Rechte Dritter
Der Gläubiger versichert, dass er alleiniger Pfandgläubiger der in Pfand genommenen Unternehmensanteile oder Rechte ist. Er versichert, dass ihm gemäß §§ 1006, 1248 BGB nichts bekannt ist, dass die zur Versteigerung einzuliefernden Unternehmensanteile oder Rechte unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter belastet sind. Der Gläubiger übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung.
Vertraulichkeit
Die vertrauliche Behandlung der vom Gläubiger an uns übertragenen Daten hat für uns höchste Priorität. Deshalb sichern wir uns gegenseitig die vertrauliche Behandlung unserer Daten laut folgender Vertraulichkeitsvereinbarung zu: Mit Ausnahme an anwaltlichen Vertreter des Gläubigers oder des Auftragnehmers, dessen Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers und zuständiger Behörden (Ermittlungsbehörden, Ordnungsämtern, IHK, Gerichte, Finanzbehörden, Zoll, usw.) verpflichten sich der Gläubiger und der Auftragnehmer, weder den Versteigerungsvertrag oder Kopien des Versteigerungsvertrags, noch auszugsweise Inhalte des Versteigerungsvertrags an Dritte weiterzugeben oder sonstwie zugänglich zu machen. Für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, eine sofort fällige Konventionalstrafe in Höhe von 10.000,– Euro an die jeweils andere Partei zu zahlen. Mit Absenden des Formulars bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung.
Stillschweigen gegenüber Dritten
Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir, unsere Mitarbeiter und sonstige Vertragspartner gegenüber Dritten über die bei unserer Tätigkeit erlangten Kenntnisse zu Stillschweigen verpflichtet.
Formular nur zur Erfassung
Dieses Formular ist kein rechtsverbindlicher Versteigerungsauftrag oder Angebot, sondern dient lediglich der Datenerfassung und ist die Voraussetzung zur Erstellung eines Versteigerungsauftrags, der gleichzeitig das Angebot darstellt.
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