Ver­stei­ge­rung 2

Datum und Ort der Versteigerung:

Rechtliche Hinweise / Legal informations:

Formulare (Deutsch):

Forms (English):

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Wir versteigern im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte.

Versteigerungstermin: Beginnt am 28.10.2022 - 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg

Leiter der Versteigerung: F. Eberhard Ostermayer - allgemein, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer

Versteigerungsgut:

Irrtümer, Aussonderung von Fremdrechten vorbehalten. Keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser hier genannten uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Bildmaterial oder Inventurliste des Versteigerungsguts.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Positionen kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, aufgrund rechtlicher Vorgaben zurückgezogen werden oder zu anderen Konditionen aufgerufen werden können. Es gelten die Konditionen zum Aufruf während der laufenden Versteigerung. Es besteht kein Anspruch auf Aufruf. Es kann auch in Sachgesamtheit aufgerufen werden. Aufgrund eventuell technischer Probleme kann die Aktualität der Angaben nicht gewährleistet werden.

Persönliche Besichtigung:

Im Falle von Rechten: Sie können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (NDA) alle vom Gläubiger zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente im Datenraum einsehen. Bitte verwenden Sie dazu das NDA-Formular hier links auf der Seite.

In einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Gegenstände oder Rechte sind gemäß § 935 Abs. 2 BGB immer gutgläubig erworben.

Es wird gemäß § 445 BGB unter Ausschluss der Gewährleistung angeboten. Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ist bei öffentlichen Versteigerungen nicht einschlägig. Wir raten dazu, vor Teilnahme an der Versteigerung die Gegenstände zu besichtigen.

Wenn Sie einen Besichtigungstermin der Versteigerungsgegenstände (Waren) wünschen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

Besichtigungstermin Versteigerungsgut

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen oder Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter, die voll geschäftsfähig sind und uns einen Handelsregisterauszug bzw. Prokura-Nachweis übermittelt haben.

Notwendige Voraussetzung und Bedingung ist die rechtzeitige Registrierung vorab und Bestätigung durch uns sowie die rechtzeitige Übermittlung eines schriftlichen Gebotsformulars vorab mit Ihrem Wunschpreis, um zur Versteigerung zugelassen zu werden. Damit sind Sie auch berechtigt, online-Live-Gebote abgeben zu können, um zu verhindern, dass Sie überboten werden. Sie können online live bieten, müssen es aber nicht.

Eine Sicherheitsleistung von 1 Euro von Ihrem persönlichen Bankkonto per Banküberweisung an uns ist zur Feststellung Ihrer Identität aufgrund Geldwäschegesetz GwG notwendig. Die Kontodaten erhalten Sie nach Akzeptanz Ihres schriftlichen Gebotsformulars. Sie erhalten diesen 1 Euro umgehend nach Beendigung der Versteigerung zurücküberwiesen. Falls uns Ihre Identität bereits bekannt ist, brauchen Sie den Betrag nicht zu überweisen.

So können Sie sich bei uns an der Versteigerung beteiligen – einfach Schritt für Schritt erklärt:

Schritt 1:
Bei Pfandrechtsverwertungen gibt es keinen Mindestpreis.

Grundsätzlich nehmen wir alle Gebote entgegen.

Aber damit Sie eine realistische Chance auf Erfolg haben, sollte Ihr Gebot fair und marktgerecht sein. Der von uns angegebene VHS-Preis dient der Orientierung.

Schritt 2:
Ihr Wunschpreis
Wenn Ihnen das Versteigerungsgut gefällt, übermitteln Sie uns zunächst mit dem Gebotsformular Ihren Wunschpreis.

Hinweis für das Gebotsformular:
Bitte berücksichtigen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu bezahlen. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zusammen, nach der Aufgeldstaffel. Sie bestimmen, was Sie insgesamt bezahlt möchten.
Beispiel: Sie geben ein schriftliches Gebot über 1.000,00 Euro ab. Darauf addiert sich das Aufgeld. Beispiel: Bei einem Aufgeld von 25 % sind das 250,00 Euro. Die Höhe des Aufgelds ist für Sie nicht von Belang, denn Sie bestimmen, was Ihnen das Versteigerungsgut inklusive Aufgeld insgesamt wert ist. Nur auf das Aufgeld berechnen wir die MwSt. Beim Beispiel von 25 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis 1.000 Euro beträgt die MwSt. 47,50 Euro. Das Versteigerungsgut würden Sie bei diesem Beispiel für insgesamt 1.297,50 Euro bekommen.

Aufgeldstaffel:

18 % bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 100.000,-- bis 199.999,99 EUR
15 % bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 200.000,-- bis 349.999,99 EUR
12 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 350.000,-€ bis 499.999,99 €
10 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 500.000,-€ bis 699.999,99 €
6 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 700.000,-€ bis 999.999,99 €
3 % zzgl. USt. bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 1.000.000,-€ bis 3.999.999,99 €
2 % zzgl. USt. ab einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von 4.000.000,-- €.
Der Zuschlagspreis (außer Aufgeld) wird von uns ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Schritt 3:
Übermitteln Sie uns Ihr Gebotsformular bitte bis 2 Tage vor Versteigerungsbeginn.  Aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG gilt Ihr Gebot dann nach Identitätsfeststellung und E-Mail-Bestätigung durch uns als angenommen. Mit Abgabe des schriftlichen Gebots sind Sie zusätzlich auch zur Teilnahme zum Online-Live-Bieten-Termin berechtigt. Wenn Ihr Wunschgebot in der Versteigerung das höchste ist, dann erhalten Sie automatisch den Zuschlag.

Schritt 4:
Wenn Sie eventuell etwas mehr bieten wollen, dann können Sie beim Online-Live-Bieten teilnehmen und Ihr Gebot anpassen.

Die Freischaltung zur Online-Versteigerungsplattform mit Zugangsdaten erhalten Sie nach Zahlungseingang der Sicherheitsleistung von 1 EUR zur Identitätsfeststellung.

Um beim Online-Live-Bieten dabei zu sein, hier rechtzeitig registrieren:

So geht Online-Live-Bieten:

Schritt 5:
Versteigerungsbeginn:

Wir beginnen die Versteigerung online-live am Beginnt am 28.10.2022 - 10:00 Uhr mit dem höchsten uns vorliegenden schriftlichen Gebot. Wir rufen mit Versteigerungsbeginn zunächst online-live das höchste schriftliche Gebot auf.

Persönliche Teilnahme:
Privatpersonen können unter nachfolgend aufgeführten Konditionen in Präsenz in der digitalen Betriebsstätte persönlich Gebote abgeben: Es sind allesamt diese Voraussetzungen bis spätestens drei (3) Tage vor dem Versteigerungstermin zu erfüllen. 1. Registrierung auf der Online-Live-Versteigerungsplattform und Bestätigung der Registrierung durch uns. Teilen Sie uns Ihren Präsenzgebotswunsch mit. 2. Das Gebotsformular und eine Kopie des gültigen Personaldokuments ist an uns zu übersenden und der Erhalt muss von uns bestätigt worden sein. 3. Unsere Prozesse sind alle digitalisiert. Vor Ort können Gebote nur digital und aus Sicherheitsgründen zur Verhinderung z.B. von Schadsoftware in unser internes Netzwerk nur über unsere eigenen, an den Bieter zur Verfügung gestellten Computer/Pad gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 EUR für die während der Versteigerung leihweise Überlassung des digitalen Geräts abgegeben werden. Diese Sicherheitsleistung muss spätestens 48 Stunden vor Präsenzteilnahme auf unserem Bankkonto eingegangen sein und wird nach Beendigung der Versteigerung innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen. im Falle eines erfolgreichen Gebots kann diese Sicherheitsleistung aufgerechnet werden.

Schritt 6:
Zuschlag und Zahlung:

Mit Zuschlag geht das ersteigerte Versteigerungsgut unwiderruflich in Ihr Eigentum über.

Die Zahlung in Euro ist sofort nach Zuschlag fällig per Online-Sofortüberweisung vom persönlichen Konto des Bieters. Die Zahlung muss vollständig erfolgen (Zuschlagspreis sowie Aufgeld und Mehrwertsteuer auf das Aufgeld). Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.

Schritt 7:
Übergabe / Abholung:
Die Abholung erfolgt sofort nach vollständiger Bezahlung (Zuschlagpreis sowie Aufgeld inkl. Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) nach Freigabe durch uns an den/die Auftraggeber/in, auf eigene Verantwortung, auf eigene Kosten und nach Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber/in, der Regel innerhalb von sieben Tagen.

Hinweis Gebotsannahme

Das Gebot des Käufers wird ca. 20 Sekunden nach Eingang gemäß § 156 BGB gegen das Höchstgebot angenommen.

Hinweise: Mit Zuschlag geht das Risiko auf den Bieter über. Der Bieter trägt die Verantwortung und die Kosten für den Transport des Versteigerungsguts.

Hinweis zur Zahlung

Wir sind treuhänderisch für Gläubiger und Schuldner tätig und zur Sicherstellung der sofortigen Zahlung verpflichtet. Spätere Banküberweisungen sind deshalb leider nicht möglich. Wir müssen als Treuhänder die Zahlung sicherstellen. Wir behalten uns vor, von allen Bietern, bei denen es uns nicht möglich ist eine ausreichende Kreditauskunft zu erhalten, die Hinterlegung eines angemessenen Deposits (Kaution) durch Überweisung zu verlangen. Alternativ kann dies durch eine Bankbürgschaft geschehen.

Hinweis zur Abholung - Übergabe

Etwaige Entschädigungsansprüche aus nicht fristgerechter Abnahme sind an der/die Auftraggeber/in abgetreten. Die örtlichen Gegebenheiten bei den Versteigerungen sind unterschiedlich. Es ist Aufgabe der Käufer, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR übernimmt keinerlei Kosten für Abholaufwendungen der Käufer. Im Fall der nicht fristgerechten Abholung übernehmen wir die Räumung und stellen die Kosten laut Versteigerungsbedingungen in Rechnung.

Rechtliche Hinweise

1. Versteigerungsverfahren:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR. Die Versteigerung wird öffentlich und für jedermann zugänglich durch schriftliche und digitale Gebotsabgabe in einer Versteigerung durchgeführt. Die Ostermayer & Dr. Gold GbR behält sich vor, die Teilnahme an der Versteigerung sowie die Erteilung von Zuschlägen von einer Registrierung des Bieters und/oder Hinterlegung einer Sicherheitsleistung/Kaufpreishinterlegung abhängig zu machen.

2. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:
Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen (sowie Aufgeld / MwSt. auf das Aufgeld) werden sofort fällig und sind per Sofort-Überweisung vom persönlichen Konto des Käufers zu entrichten. Anderweitige Zahlungen werden aufgrund des Geldwäschegesetzes GwG zurückgewiesen. Die Veräußerung der Pfandsachen steht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungsguts kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.

3. Gewährleistung:
Sämtliche Angaben der Versteigerungsausschreibung dienen lediglich der Identifizierbarkeit der jeweiligen Versteigerungssache; eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben. Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Versteigerungsgegenstände wird weder seitens unserer Auftraggeber noch seitens der Ostermayer & Dr. Gold GbR übernommen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostermayer & Dr. Gold GbR sowie die gesetzlichen Vorschriften zu öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere gemäß §§ 445, 1242 BGB.

4. Versteigerungsgut / Gebote:

5. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Alle Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden gemäß § 14 BGB, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) durch Einzelrichter, bei Anwendung des materiellen Rechts und der Verfahrenssprache des Schiedsgerichts der IHK München unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche bei nicht Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht, soweit eine solche Gerichtsstands­vereinbarung in zulässiger Weise vereinbart werden kann. 

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Weitere Versteigerungen

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