Ver­wer­tung bei Ver­zug

Hinweis zur Erstellung und Übertragung von Inventarlisten und Bildmaterial

Bitte nach diesen Angaben

Zur öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 1237 BGB werden Fotos benötigt. Bitte übermitteln Sie die Fotos als jpg-Dateien sowie eine Liste der zu versteigernden Gegenstände  per WeTransfer.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail: office@deutsche-pfandverwertung.de

Ver­wer­tung bei Ver­zug: §§ 293, 372, 376, 383, 1218 BGB


Eine öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen gewis­sen­haf­ter Durch­füh­rung wir ver­ei­digt sind. Dazu wer­den zwin­gend Ihre Anga­ben benö­tigt. Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen dür­fen gemäß § 1 der Ver­stei­ge­rer­ver­ord­nung nur auf­grund eines schrift­li­chen Ver­stei­ge­rungs­ver­trags durch­ge­führt wer­den. Die­ses For­mu­lar ist noch kein Ver­stei­ge­rungs­ver­trag. Zu des­sen Erstel­lung benö­ti­gen wir sowohl alle Anga­ben aus die­sem For­mu­lar sowie eine Lis­te und Abbil­dun­gen (erstellt gemäß Inven­ta­ri­sie­rungs­an­lei­tung, sie­he rotes Feld links) — bzw. im Fal­le von Rech­ten die vor­lie­gen­den Doku­men­te — aller zur Ver­stei­ge­rung anste­hen­den Gegen­stän­de per WeTrans­fer. Der Ver­stei­ge­rungs­ver­trag erlangt erst mit Unter­zeich­nung Gül­tig­keit.


Das For­mu­lar kann am Ende der Daten­ein­ga­be zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung zwi­schen­ge­spei­chert wer­den.
Falls bereits zwi­schen­ge­spei­chert: zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung hier das aktu­el­le For­mu­lar laden.

Ver­wer­tung bei Ver­zug
Bit­te wäh­len: